Hauswirtschaft & Betreuung
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125,- EUR im Monat. Diese kann nur ein Pflegedienst oder ein anderer zugelassener Dienst durchführen, damit die Pflegekasse die Kosten erstattet. Betreuung hat oft eine negative Konnotation: jemand muss betreut werden. So sehen wir das nicht. Betreuungsleistungen sorgen einfach dafür, dass jemand etwas nicht allein machen muss – denn zusammen macht es viel mehr Spaß!
Dies kann viel bedeuten, da der Inhalt von den individuellen Wünschen unserer Klienten abhängt: Gerne unterhalten wir uns, spielen Brett- und Kartenspiele, lesen Zeitungen und Zeitschriften, gehen gemeinsam spazieren oder einkaufen, ins Kino oder Kaffee trinken in der Stadt. Auch Bank- und Behördengänge sind möglich, auch wenn diese nicht immer Spaß machen. Auch haushaltsnahe Leistungen können über dieses Geld abgerechnet werden: Hilfe im Haushalt, beim Kochen oder Wäsche waschen. Und das Beste: Der Betrag verfällt nicht jeden Monat, sondern sammelt sich bis Ende Juni des Folgejahres an. Vielleicht haben Sie ja Guthaben, von dem Sie gar nichts wissen? Wir beraten Sie gerne!